Am 7. Mai 2019 wurde der Jahresbericht 2018 des Bundesamts für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) vorgestellt. Der Bundesbeauftragte Ulrich Kelber (SPD) präsentierte hierin eine erste Bilanz der im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Datenschutz-Grundverordnung der EU.
DSGVO setzt Standard in Europa und darüber hinaus
Laut Bundesamt fällt die Bilanz insgesamt positiv aus: „Mit der DSGVO gilt erstmals ein in der gesamten EU unmittelbar anwendbares Datenschutzrecht.“ Die DSGVO hätte sich über die Grenzen Europas hinaus zu einem Standard entwickle, an dem sich auch Staaten in Asien, Nord- und Südamerika orientierten.
Verunsicherung bei Wirtschaft und Verbrauchern
Ulrich Kelber betonte jedoch auch, dass nach wie vor große Verunsicherung bei Wirtschaft und Verbrauchern bezüglich der Datenschutz-Grundverordnung herrsche. Seit Inkrafttreten der DSGVO am 25. Mai 2018 gingen beim BfDI 6.507 allgemeine Anfragen ein, dazu 3.108 Beschwerden. Mehr als doppelt so viele wie im gesamten Jahr 2017 – und das innerhalb von nur sieben Monaten.
Informations- und Dokumentationspflichten belasten kleine Unternehmen
Vor allem die Informations- und Dokumentationspflichten stellen eine übermäßige Belastung für Privatpersonen, Vereine und kleine Unternehmen dar. Laut Bundesbehörde gibt es hier noch Nachbesserungsbedarf bei den Richtlinien.
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