Kundendaten sind oft das wichtigste Kapital eines Unternehmens. Gerade für Marketingmaßnahmen stellt sich oft die Frage, welche Daten für Kampagnen überhaupt verwendet werden dürfen und welche rechtlichen Grundlagen erfüllt sein müssen.
In der DSGVO gilt der Grundsatz eines generellen Verbots mit Erlaubnisvorbehalt. Das bedeutet, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten grundsätzlich verboten ist, es sei denn, sie wird durch eine Rechtsvorschrift erlaubt oder der Betroffene hat zuvor seine Einwilligung erteilt.
Generell gilt nach Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO, dass Kundendaten verarbeitet werden dürfen, wenn die Verarbeitung für die Erfüllung eines Vertrags, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder auf Anfrage der betroffenen Person erforderlich ist. Darüber hinaus dürfen Kundendaten verarbeitet werden, soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen des Unternehmens erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.
Außerdem ist der Zweckbindungsgrundsatz zu beachten, wonach personenbezogene Daten nur für die Zwecke verarbeitet werden dürfen, für die sie zuvor erhoben wurden. Nachträgliche Zweckänderungen sind nur in Ausnahmefällen zulässig.
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