Datenschutz in Krankenhäusern

In Krankenhäusern steht vor allem die datenschutzkonforme Verarbeitung von Patientendaten im Vordergrund. Die Datenschutzgrundverordnung stellt hier strengere Anforderung an die Verarbeitung von Gesundheitsdaten, weshalb die Kliniken mit der DSGVO grundlegend vor neue Herausforderungen gestellt wurden.

Anforderungen an die Verarbeitung von Gesundheitsdaten

Bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten zu regelnde Bereiche sind hier unter anderem:

Speziell für Kliniken bietet LexDidacta die Übernahme der Tätigkeit eines externen Datenschutzbeauftragten, die Beratung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten, die Durchführung von Präsenzschulungen und die Beratung bei der Durchführung von Datenschutzfolgenabschätzungen.

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