In Krankenhäusern steht vor allem die datenschutzkonforme Verarbeitung von Patientendaten im Vordergrund. Die Datenschutzgrundverordnung stellt hier strengere Anforderung an die Verarbeitung von Gesundheitsdaten, weshalb die Kliniken mit der DSGVO grundlegend vor neue Herausforderungen gestellt wurden.
Bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten zu regelnde Bereiche sind hier unter anderem:
Archivierung von Patientendaten
Outsourcing bzw. Einsatz von externen Dienstleistern und die entsprechenden Voraussetzungen
Umsetzung der neuen Rechtsnormen, wie die DSGVO, dem BDS- neu, den Landeskrankenhausgesetzen, ggf. kirchliches Datenschutzrecht, Berufsordnungen von Ärzten und Pflegeberufen
Einsatz von WLAN Hotspots für Patienten
Ausgestaltung von Berechtigungskonzepten
Durchführung von Mitarbeiterschulungen
Umsetzung der Datenschutzfolgenabschätzung
Wie wird den Auskunftsrechten der Patienten Rechnung getragen?
Speziell für Kliniken bietet LexDidacta die Übernahme der Tätigkeit eines externen Datenschutzbeauftragten, die Beratung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten, die Durchführung von Präsenzschulungen und die Beratung bei der Durchführung von Datenschutzfolgenabschätzungen.
Gerne stellen wir Ihnen unsere digitalen Lösungen persönlich vor.
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