Die Datenschutzgrundverordnung sieht in verschiedenen Bereichen Änderungen gegenüber dem bisher geltenden Bundesdatenschutzgesetz vor. Vor allem wurde der Sanktionsrahmen, also die möglichen Bußgelder für Verstöße gegen Datenschutzgesetze empfindlich angehoben. Die grundlegenden Neuerungen im Vergleich zum bisherigen Bundesdatenschutzgesetz sind die Beachtung der Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO, das Verhalten bei einer Datenpanne und der Umgang mit den Betroffenenrechten. Der bisherige Grundsatz, wonach für jede Datenverarbeitung entweder eine Rechtsgrundlage oder eine Einwilligung des Betroffenen vorliegen muss, ist beibehalten worden. Den Unternehmen ist es daher anzuraten, die bestehenden Prozesse zum Datenschutz im Hinblick auf die DSGVO anzugleichen.
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